Führerscheinklassen

Für alle Führerscheinklassen gilt:

  • Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor erreichen des Mindestalters absolviert werden.
  • Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor erreichen des Mindestalters absolviert werden.
  • Die Zahl der Übungsstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Führerscheinbewerbers ab.
  • Bei Erweiterungen von Fahrerlaubnisklassen ist es nicht notwendig die Bescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe noch einmal mit einzureichen.

Klasse B

Klasse B

Diese Klasse beinhaltet das Führen von:

  • Kfz bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
  • Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sofern die zul. Gesamtmasse des Zuges max. 3500 kg beträgt.
  • Ab 18 Jahre.

Theoretischer und praktischer Mindestunterricht

  • Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden theoretischer Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff zu je 90 min.
  • Bei Erweiterung (Erweiterung bedeutet Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse): Theoretischer Grundstoff 6 Doppelstunden und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff zu je 90 min.
  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fahrstunden: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.

Prüfungsumfang

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Erforderliche Unterlagen für den Führerscheinantrag:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Schulung in erster Hilfe
  • Kopie Personalausweis von Dir  !Vorder- und Rückseite!

Klasse BF 17

Klasse BF 17

Begleitetes Fahren ab 17 Jahre.

  • Die begleitende Person soll dem Fahranfänger vor Antritt der Fahrt und beim Führen des Fahrzeugs ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen um ihm Sicherheit beim Führen des Kfz zu vermitteln.
  • Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der Fahranfänger.
  • Der Beginn der Ausbildung ist ab 16 ½ Jahren möglich.
  • Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme und zu den Begleitpersonen ist erforderlich.
  • Die Begleitpersonen müssen schriftlich bestätigen dass sie über Ihre Aufgaben informiert sind.

Die Begleiter müssen:

  • Das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Mindestens seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
  • Zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen haben.

Die BF17- Prüfbescheinigung hat im Ausland keine Gültigkeit!


Diese Klasse beinhaltet das Führen von:

  • KFZ bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
  • Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sofern die zul. Gesamtmasse des Zuges max. 3500 kg beträgt.
  • Ab 17 Jahre.

Theoretischer und praktischer Mindestunterricht

  • Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden theoretischer Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff zu je 90 min.
  • Bei Erweiterung (Erweiterung bedeutet Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse) 6 Doppelstunden theoretischer Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff zu je 90 min.
  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fahrstunden: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten

Prüfungsumfang

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Erforderliche Unterlagen für den Führerscheinantrag:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Schulung in erster Hilfe
  • Kopie Personalausweis von Dir und Deinen Begleitpersonen !Vorder- und Rückseite!
  • Antragsformulare zum begleiteten Fahren (diese bekommst Du von uns)

Klasse B96

Klasse B96

Diese Klasse beinhaltet das Führen von:

  • Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf 4.250 kg nicht übersteigen.
  • Ab 17 Jahren möglich mit anerkannter Begleitung.

Theoretischer und praktischer Mindestunterricht

  • 2,5 Stunden Theorieunterricht (a`60 min.)
  • 3,5 Stunden praktischer Übungen (a`60 min.)
  • 1 Stunde Schulen im Realverkehr (a`60 min.)

Prüfungsumfang

  • Von der Fahrschule bescheinigte Fahrerschulung ohne theoretische und praktische Prüfung. Für die Eintragung in den Führerschein ist die Bescheinigung beim STVA vorzulegen.

Klasse BE

Klasse BE

Diese Klasse beinhaltet das Führen von:

  • Zufahrzeugen der Klasse B und Anhängern. Zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg.
  • Ab 18 Jahre

Praktischer Mindestunterricht

  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fahrstunden: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
  • Ohne theoretische Ausbildung

Prüfungsumfang

  • Ohne theoretische Prüfung, jedoch mit praktischer Prüfung.

Erforderliche Unterlagen für den Führerscheinantrag:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Kopie Personalausweis von Dir !Vorder- und Rückseite!

Die alte Führerscheinklasse 3 beinhaltet Klasse B96 und BE.

Klasse BE 17

Klasse BE 17

Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (mit Anhänger)

  • Die begleitende Person soll dem Fahranfänger vor Antritt der Fahrt und beim Führen des Fahrzeugs ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen um ihm Sicherheit beim Führen des Kfz zu vermitteln.
  • Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der Fahranfänger.
  • Der Beginn der Ausbildung ist ab 16 ½ Jahren möglich.
  • Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme und zu den Begleitpersonen ist erforderlich.
  • Die Begleitpersonen müssen schriftlich bestätigen dass sie über Ihre Aufgaben informiert sind.

Die Begleiter müssen:

  • Das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Mindestens seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
  • Zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehre als einen Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen haben.

Die Prüfbescheinigung hat im Ausland keine Gültigkeit!


Diese Klasse beinhaltet das Führen von:

  • Zugfahrzeuge der Klasse B und Anhänger. Zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg.
  • Ab 17 Jahre

Praktischer Mindestunterricht

  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fahrstunden: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
  • Ohne theoretische Ausbildung

Prüfungsumfang

  • Ohne theoretische Prüfung, jedoch mit praktischer Prüfung.

Erforderliche Unterlagen für den Führerscheinantrag:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Kopie Personalausweis von Dir und Deinen Begleitpersonen !Vorder- und Rückseite!

Die alte Führerscheinklasse 3 beinhaltet Klasse B96 und BE.

MOFA

MOFA

Diese Klasse beinhaltet das Führen von:

  • Mofa (Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit). Benötigt wird eine Prüfbescheinigung. Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung.
  • Ab 15 Jahre

Theoretischer und praktischer Mindestunterricht

  • Theoretischer Grundstoff 6 Doppelstunden zu je 90 min.
  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fahrstunden: 2 Stunden zu je 45 min.

Prüfungsumfang

  • Ohne praktische, jedoch mit theoretischer Prüfung.

 

Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Erteilung der Prüfbescheinigung:

  • Biometrisches Lichtbild

Klasse AM

Klasse AM

Diese Klasse beinhaltet das Führen von:

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor.
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor.
  • Mindestalter: 16 Jahre

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungssmotoren (z.B. Benziner)
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit

  • Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungssmotoren (z.B. Benziner)
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leergewicht max. 350 kg

Theoretischer und praktischer Mindestunterricht

  • Theoretischer Grundstoff 12 Doppelstunden und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff zu je 90 min.
  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fahrstunden sind nicht vorgesehen. Die Zahl der Übungsstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Führerscheinbewerbers ab.

Prüfungsumfang

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Erforderliche Unterlagen für den Führerscheinantrag:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Schulung in erster Hilfe
  • Kopie Personalausweis von Dir !Vorder– und Rückseite!

Klasse A1

Klasse A1

Diese Klasse beinhaltet das Führen von:

  • Motorrädern bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von max. 0,1 kW/kg.
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.     Leistung max. 15 kW.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Der Beginn der Ausbildung ist ab 15 1/2 Jahren möglich.
  • Eingeschlossene Klassen: AM

Theoretischer und praktischer Mindestunterricht

  • Theoretischer Grundstoff 12 Doppelstunden und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff zu je 90 min.
  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fahrstunden: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.

Bei Führerscheininhabern die vor dem 01.04.1980 geprüft wurden ist die Klasse A1 bereits enthalten.

Mit Erwerb dieser Führerscheinklasse beginnt auch die Probezeit von 2 Jahren.

 

Prüfungsumfang

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Erforderliche Unterlagen für den Führerscheinantrag:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Schulung in erster Hilfe
  • Kopie Personalausweis von Dir !Vorder- und Rückseite!

Klasse A2

Klasse A2

Diese Klasse beinhaltet das Führen von:

  • Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von max. 0,2 kW/kg
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Eingeschlossenen Klassen: A1 und AM

Theoretischer und praktischer Mindestunterricht

  • Bei Ersterwerb: Theoretischer Grundstoff 12 Doppelstunden und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff zu je 90 min.
  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fahrstunden: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten
  • Bei Erweiterung: (Erweiterung bedeutet Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ausgenommen Klasse A1) Theoretischer Grundstoff 6 Doppelstunden und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff zu je 90 min.
  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fahrstunden: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten
  • Bei Erweiterung von Klasse A1 (besitz min. 2 Jahre): Keine Theorieausbildung und keine vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sonderfahrten da diese Bereits beim Erwerb der Klasse A1 geleistet wurden. Die Zahl der Übungsstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Führerscheinerwerbers ab.

Erforderliche Unterlagen für den Führerscheinantrag:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Schulung in erster Hilfe
  • Kopie Personalausweis von Dir !Vorder- und Rückseite!

Klasse A

Klasse A

Diese Klasse beinhaltet das Führen von:

  • Zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum über 50 cm³ oder bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • mit einer bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Mindestalter:

  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
  • 21 Jahre für Trikes
  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
  • Eingeschlossenen Klassen: A1, A2 und AM

Theoretischer und praktischer Mindestunterricht

  • Bei Ersterwerb: Theoretischer Grundstoff 12 Doppelstunden und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff zu je 90 min.
  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fahrstunden: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten
  • Bei Erweiterung: (Erweiterung bedeutet Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse z.B. Klasse B, ausgenommen Klasse A2) Theoretischer Grundstoff 6 Doppelstunden und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff zu je 90 min.
  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fahrstunden: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten
  • Bei Erweiterung von Klasse A2 (besitz min. 2 Jahre): Keine Theorieausbildung und keine vorgeschriebenen Sonderfahrten da diese Bereits beim Vorerwerb der Klasse A2 geleistet wurden.
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Erforderliche Unterlagen für den Führerscheinantrag:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Schulung in erster Hilfe
  • Kopie Personalausweis von Dir !Vorder- und Rückseite!

Klasse L

Klasse L

Diese Klasse beinhaltet das Führen von:

  • Fahrzeugen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
  • bis 40 km/h durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwind.
  • Auch mit Anhänger wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Flurförderzeuge (z.B. Stapler)

  • max. 25 km/h
  • auch mit Anhängern

Theoretischer Mindestunterricht:

  • Bei Ersterwerb: Theoretischer Grundstoff 12 Doppelstunden und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff zu je 90 min.
  • Bei Erweiterung: (Erweiterung bedeutet Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse z.B.    Klasse B) Theoretischer Grundstoff 6 Doppelstunden und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff zu je 90 min.
  • Mindestalter:16 Jahre

Es ist keine Praktische Ausbildung erforderlich!

Prüfungsumfang

  • Theoretische Prüfung

Erforderliche Unterlagen für den Führerscheinantrag:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Schulung in erster Hilfe
  • Kopie Personalausweis von Dir !Vorder- und Rückseite!